Eure Mitgliedschaft könnt Ihr ganz einfach online unter Mitglied werden abschließen.
Solltet Ihr Fragen zu den Mitgliedsbeiträgen haben oder Hilfe bezüglich dem Mitgliedsantrag benötigen, ist Euch unserer Geschäftsstelle gerne behilflich.
Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2025
| Art/Alter | Kinder (bis 13 Jahre) | Jugendliche (14-21 Jahre) | Erwachsene (ab 22 Jahre) | Rentner (ab 65 Jahre)/Frührentner* | Familien** |
Grundbeitrag |
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40,00 EUR | 45,00 EUR | 70,00 EUR | 45,00 EUR | 140,00 EUR |
Abteilungen |
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| Beachvolleyball | 5,00 EUR | 15,00 EUR | 20,00 EUR | 20,00 EUR | 40,00 EUR |
| Bogensport | 20,00 EUR | 20,00 EUR | 50,00 EUR | 50,00 EUR | |
| Boule | 15,00 EUR | 15,00 EUR | |||
| Dart | 11,00 EUR | 11,00 EUR | |||
| Fußball | 45,00 EUR | 45,00 EUR | 50,00 EUR | 50,00 EUR | |
| Arbeitsdienst:*** | 20,00 EUR | 20,00 EUR | |||
| Gymnastik | 15,00 EUR | 20,00 EUR | 20,00 EUR | 20,00 EUR | |
| Stockschützen | 11,00 EUR | 11,00 EUR | |||
| Tennis | 20,00 EUR | 26,00 EUR | 1. Mitglied: 40,00 EUR | 1. Mitglied: 40,00 EUR | |
| 2. Mitglied: 30,00 EUR | 2. Mitglied: 30,00 EUR | ||||
| Arbeitsdienst:**** | 50,00 EUR | 50,00 EUR | |||
| Tischtennis | 18,00 EUR | 18,00 EUR | 30,00 EUR | 30,00 EUR | |
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Abteilung ist die Mitgliedschaft im Hauptverein (Grundbeitrag).
Die Beiträge werden zu Beginn des Jahres für das ganze Jahr erhoben, es handelt sich jeweils um Jahresbeiträge. Die Abbuchung erfolgt als SEPA-Lastschrift jeweils zum 01.02. eines Jahres.
Bei Eintritt nach dem 01.02. erfolgt die Abbuchung i.d.R. zum 01. des Folgemonats (mögliche Verzögerungen aufgrund begrenzter Kapazitäten bitten wir zu entschuldigen). Falls die Mitgliedschaft zum 01.12. eines Jahres beginnt, werden für das laufende Jahr keine Mitgliedsbeiträge mehr erhoben.
Die Kündigung einer Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 4 Wochen zum 31.12. eines Jahres möglich (entgegenkommenderweise haben wir die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende laut Satzung reduziert).
Bankgebühren, die durch einen Bankrückläufer entstehen, welchen das Mitglieder verschuldet hat, werden an das Mitglied weiterberechnet.
*Frührentner: gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises
** Familien: bezieht sich auf zwei Erwachsene zzgl. der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder bis 21 Jahre. Ab 22 Jahre wird für das Kind eine entsprechende separate Einzelmitgliedschaft für Erwachsene ab 22 Jahre fällig. Die Umstellung erfolgt automatisch.
***Arbeitstdienst Fußball: nur für aktive Erwachsene. Die Termine für die Erfüllung des Arbeitsdienstes werden durch die Abteilungsleitung bekannt gegeben. Die Rückerstattung des erfüllten Arbeitsdienstes erfolgt über den Schatzmeister der Abteilung.
****Arbeitsdienst Tennis: für Erwachsene sind 3 Stunden Arbeitsdienst zu leisten. Die Termine für die Erfüllung des Arbeitsdienstes werden durch die Abteilungsleitung bekannt gegeben. Die Rückerstattung des Arbeitsdienstes erfolgt über den Schatzmeister der Abteilung.