Sollten Sie Fragen zu den Mitgliedsbeiträgen haben oder Hilfe bezüglich dem Mitgliedsantrag benötigen, ist Ihnen unserer Geschäftsstelle gerne behilflich.

Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2025

Art/Alter Kinder (bis 13 Jahre) Jugendliche (14-21 Jahre) Erwachsene (ab 22 Jahre) Rentner (ab 65 Jahre)/Frührentner* Familien**
 

Grundbeitrag

 
40,00 EUR 45,00 EUR 70,00 EUR 45,00 EUR 140,00 EUR
 

Abteilungen

Beachvolleyball 5,00 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 40,00 EUR
Bogensport 20,00 EUR 20,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR  
Boule     15,00 EUR 15,00 EUR  
Dart     11,00 EUR 11,00 EUR  
Fußball 45,00 EUR 45,00 EUR 50,00 EUR 50,00 EUR  
    Arbeitsdienst:*** 20,00 EUR 20,00 EUR  
Gymnastik 15,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR  
Stockschützen     11,00 EUR 11,00 EUR  
Tennis 20,00 EUR 26,00 EUR 1. Mitglied: 40,00 EUR 1. Mitglied: 40,00 EUR  
      2. Mitglied: 30,00 EUR 2. Mitglied: 30,00 EUR  
    Arbeitsdienst:**** 50,00 EUR 50,00 EUR  
Tischtennis 18,00 EUR 18,00 EUR 30,00 EUR 30,00 EUR  

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Abteilung ist die Mitgliedschaft im Hauptverein (Grundbeitrag).

Die Beiträge werden zu Beginn des Jahres für das ganze Jahr erhoben. Die Abbuchung erfolgt als SEPA-Lastschrift jeweils zum 01.02. eines Jahres.

Bei Eintritt nach dem 01.02. erfolgt die Abbuchung zum 01.06., 01.10. oder 01.12. eines Jahres. Falls die Mitgliedschaft zum 01.12. eines Jahres beginnt, werden für das laufende Jahr keine Mitgliedsbeiträge mehr erhoben.

Die Kündigung einer Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 4 Wochen zum 31.12. eines Jahres möglich.

*Frührentner: gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises

** Familien: bezieht sich auf zwei Erwachsene zzgl. der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder bis 21 Jahre. Ab 22 Jahre wird für das Kind eine entsprechende separate Einzelmitgliedschaft für Erwachsene ab 22 Jahre fällig. Die Umstellung erfolgt automatisch.

***Arbeitstdienst Fußball: nur für aktive Erwachsene. Die Termine für die Erfüllung des Arbeitsdienstes werden durch die Abteilungsleitung bekannt gegeben. Die Rückerstattung des erfüllten Arbeitsdienstes erfolgt über den Schatzmeister der Abteilung.

****Arbeitsdienst Tennis: für Erwachsene sind 3 Stunden Arbeitsdienst zu leisten. Die Termine für die Erfüllung des Arbeitsdienstes werden durch die Abteilungsleitung bekannt gegeben. Die Rückerstattung des Arbeitsdienstes erfolgt über den Schatzmeister der Abteilung.